Auszug der Voraussetzungen
gültig ab 01.01.2018 lt. FahrlG § 2 (1)
u.a.
- Mindestalter : 21 Jahre
- Körperliche, Geistige, Fachliche und Pädagogische Eignung
- Zuverlässigkeit
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
- für die Fahrlehrerlaubnis B : mindestens 3 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- für die Fahrlehrerlaubnisklassen A, CE, DE : mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2, CE, DE
- Ausbildung zum Fahrlehrer in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
.....
für weitere Informationen oder bei offenen Fragen bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.