Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Newsticker:

 

01.05.2023

Wir sind umgezogen!!!!

Die neue Anschrift lautet:

Römerkanal 54

53359 Rheinbach

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

---------------

01.01.2022

Wann verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit?

Hier gibt es die Antwort.

--------------

25.05.2018

Aktualisierung der

Datenschutzerklärung

nach DSGVO

---------------

20.02.2018

Der Berufskraftfahrer-Scout

Sie brauchen Untersützung?

Dann klicken Sie hier.

---------------

29.01.2018

Fahrlehrer gesucht !

Traumberuf Fahrlehrer

Infos hier.

---------------

04.01.2018

 Die neue Checkliste für die Ausbildung zu Ihrem Führerschein ist da.

hier runterladen und ausdrucken.

-----------------

01.10.2017

Neuigkeiten zum H-Kennzeichen

Kombination aus H-und Saisonkennzeichen hier.

----------------- 

Das Rätsel um die Kl. B1

..was hat es damit auf sich?

Weitere Infos hier.

----------------- 

 

 

 

Öffnungszeiten

und

Erreichbarkeit:

 

Wir sind umgezogen:

NEUE

Anschrift:

Römerkanal 54

53359 Rheinbach

 

Anmeldung:

Montag :

18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Donnerstag :

18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

 

Theoretischer Unterricht:

Montag und Donnerstag:

19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

 

telefonische Beratung:

Montag bis Freitag

von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Samstag

von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Erreichbarkeit:

Telefonisch und per Whats app

+49 (0) 163/ 66 21 042

(Martina Contzen)

 

+49 (0) 163/ 66 21 040

(Christoph Joisten)

 

oder per Email unter:

info@fahrschule-joisten.de

Die Probezeit

 

Du hältst deinen Führerschein in den Händen? Gratuliere! Dann darfst du dich endlich ohne Fahrlehrer im Straßenverkehr bewegen. Aber denk daran: Ab jetzt bist du in der Probezeit!

 

 

Warum bekommst du den Führerschein nur auf Probe?

Leider sind junge Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren besonders häufig in Unfälle verwickelt. Das Risiko, tödlich zu verunglücken, ist in dieser Altersgruppe drei bis vier Mal so hoch wie bei allen anderen Altersgruppen.


Wie lange dauert die Probezeit?

Jeder, der den Führerschein erstmalig erworben hat, ist zwei Jahre lang in der Probezeit. Nach Ablauf dieser Zeit ist die deine Fahrerlaubnis automatisch unbegrenzt gültig. Die Fahrerlaubnis-Klassen L, M und T sind von der Probezeit ausgenommen.


Was passiert bei Verkehrsverstößen während der Probezeit?

Das kommt darauf an, wie schwer das Vergehen ist:

  • Verwarnungsgelder, z. B. für falsches Parken, ziehen keine weiteren Maßnahmen nach sich.
  • Bei einem Verkehrsverstoß der Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße), verlängert sich die deine Probezeit auf vier Jahre und du musst ein Aufbauseminar besuchen. Nimmst du daran nicht teil, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen! Auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung kann die Folge sein.
     

Beispiele für A-Delikte sind

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • fahrlässige Tötung/Körperverletzung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahren mit einem unversicherten Kraftfahrzeug
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
  • Missachtung einer roten Ampel
  • Vorfahrt nicht beachtet
  • Überholen im Überholverbot


Beispiele für B-Delikte sind

  • Nichtbeachten eines "Stoppschildes"
  • Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert
  • Ausrüstung des Kfz nicht an die Witterungsverhältnisse angepasst (z. B. keine Winterreifen im Dezember) und andere behindert
  • Telefonieren am Steuer mit einem Handy ohne geeignete Freisprecheinrichtung
  • Bei erheblicher Sichtbehinderung (z. B. Nebel) ohne Licht gefahren

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?