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Newsticker:

 

01.05.2023

Wir sind umgezogen!!!!

Die neue Anschrift lautet:

Römerkanal 54

53359 Rheinbach

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

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01.01.2022

Wann verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit?

Hier gibt es die Antwort.

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25.05.2018

Aktualisierung der

Datenschutzerklärung

nach DSGVO

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20.02.2018

Der Berufskraftfahrer-Scout

Sie brauchen Untersützung?

Dann klicken Sie hier.

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29.01.2018

Fahrlehrer gesucht !

Traumberuf Fahrlehrer

Infos hier.

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04.01.2018

 Die neue Checkliste für die Ausbildung zu Ihrem Führerschein ist da.

hier runterladen und ausdrucken.

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01.10.2017

Neuigkeiten zum H-Kennzeichen

Kombination aus H-und Saisonkennzeichen hier.

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Das Rätsel um die Kl. B1

..was hat es damit auf sich?

Weitere Infos hier.

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Öffnungszeiten

und

Erreichbarkeit:

 

Wir sind umgezogen:

NEUE

Anschrift:

Römerkanal 54

53359 Rheinbach

 

Anmeldung:

Montag :

18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Donnerstag :

18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

 

Theoretischer Unterricht:

Montag und Donnerstag:

19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

 

telefonische Beratung:

Montag bis Freitag

von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Samstag

von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Erreichbarkeit:

Telefonisch und per Whats app

+49 (0) 163/ 66 21 042

(Martina Contzen)

 

+49 (0) 163/ 66 21 040

(Christoph Joisten)

 

oder per Email unter:

info@fahrschule-joisten.de

Neuerteilung ( § 20 FeV )

§ 20 FeV Neuerteilung

 

Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen und Sie möchten gerne wieder am Straßenverkehr teilnehmen?

 

Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Zunächst ist es wichtig das Sie sich mit Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, um zu prüfen ob Sie erneut eine Fahrerlaubnis beantragen dürfen.

 

Wichtig ist hier der Zeitfaktor. Je nach dem warum Ihnen der Fahrerlaubnis entzogen wurde, bestimmt die Straßenverkehrsbehörde die Zeit nach deren Ablauf sie erst wieder eine Neuerteilung beantragen dürfen.

 

Sollte das Straßenverkehrsamt der Neuerteilung zustimmen, kommen Sie während der Anmeldezeiten bei uns vorbei und wir veranlassen alles notwendige für Sie.

 

!!!!!!!!!    WICHTIG    !!!!!!!!!

 

Auch wenn das Straßenverkehrsamt keine Ausbildung in der Fahrschule vorschreibt, sondern nur die theoretische und praktische Prüfung, so ist es aus der Erfahrung keine schlechte Idee trotzdem die ein oder andere Fahrstunde mit uns zu absolvieren.

 

Das Sie Auto fahren können, dass spricht Ihnen niemand ab. Aber ob dass was Sie können, dass ist was der Prüfer sehen möchte, weiß man ja vorher nicht. Und die böse Überraschung möchten wir Ihnen gerne ersparen.

Wir fangen bei den Fahrstunden selbstverständlich nicht bei Adam und Eva an, werden Sie aber so gut es geht auf die Prüfungssituation vorbereiten.

 

Sie brauchen nur etwas Zeit und Ihre persönlichen Daten mitzubringen und wir kümmern uns um den Rest.

 

Ihr Team der Fahrschule Joisten

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