§ 20 FeV Neuerteilung
Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen und Sie möchten gerne wieder am Straßenverkehr teilnehmen?
Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Zunächst ist es wichtig das Sie sich mit Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, um zu prüfen ob Sie erneut eine Fahrerlaubnis beantragen dürfen.
Wichtig ist hier der Zeitfaktor. Je nach dem warum Ihnen der Fahrerlaubnis entzogen wurde, bestimmt die Straßenverkehrsbehörde die Zeit nach deren Ablauf sie erst wieder eine Neuerteilung beantragen dürfen.
Sollte das Straßenverkehrsamt der Neuerteilung zustimmen, kommen Sie während der Anmeldezeiten bei uns vorbei und wir veranlassen alles notwendige für Sie.
!!!!!!!!! WICHTIG !!!!!!!!!
Auch wenn das Straßenverkehrsamt keine Ausbildung in der Fahrschule vorschreibt, sondern nur die theoretische und praktische Prüfung, so ist es aus der Erfahrung keine schlechte Idee trotzdem die ein oder andere Fahrstunde mit uns zu absolvieren.
Das Sie Auto fahren können, dass spricht Ihnen niemand ab. Aber ob dass was Sie können, dass ist was der Prüfer sehen möchte, weiß man ja vorher nicht. Und die böse Überraschung möchten wir Ihnen gerne ersparen.
Wir fangen bei den Fahrstunden selbstverständlich nicht bei Adam und Eva an, werden Sie aber so gut es geht auf die Prüfungssituation vorbereiten.
Sie brauchen nur etwas Zeit und Ihre persönlichen Daten mitzubringen und wir kümmern uns um den Rest.
Ihr Team der Fahrschule Joisten