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Newsticker:

 

01.05.2023

Wir sind umgezogen!!!!

Die neue Anschrift lautet:

Römerkanal 54

53359 Rheinbach

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

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01.01.2022

Wann verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit?

Hier gibt es die Antwort.

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25.05.2018

Aktualisierung der

Datenschutzerklärung

nach DSGVO

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20.02.2018

Der Berufskraftfahrer-Scout

Sie brauchen Untersützung?

Dann klicken Sie hier.

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29.01.2018

Fahrlehrer gesucht !

Traumberuf Fahrlehrer

Infos hier.

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04.01.2018

 Die neue Checkliste für die Ausbildung zu Ihrem Führerschein ist da.

hier runterladen und ausdrucken.

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01.10.2017

Neuigkeiten zum H-Kennzeichen

Kombination aus H-und Saisonkennzeichen hier.

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Das Rätsel um die Kl. B1

..was hat es damit auf sich?

Weitere Infos hier.

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Öffnungszeiten

und

Erreichbarkeit:

 

Wir sind umgezogen:

NEUE

Anschrift:

Römerkanal 54

53359 Rheinbach

 

Anmeldung:

Montag :

18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Donnerstag :

18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

 

Theoretischer Unterricht:

Montag und Donnerstag:

19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

 

telefonische Beratung:

Montag bis Freitag

von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Samstag

von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Erreichbarkeit:

Telefonisch und per Whats app

+49 (0) 163/ 66 21 042

(Martina Contzen)

 

+49 (0) 163/ 66 21 040

(Christoph Joisten)

 

oder per Email unter:

info@fahrschule-joisten.de

Umschreibung ( § 31 FeV )

Umschreibung eines auslädischen Führerscheins §31 FeV

 

Sie sind im Besitz eines im Ausland erworbenen Führerscheins und möchten diesen gerne in einen deutschen EU-Führerschein "umschreiben" lassen?

Je nachdem, aus welchem Land Sie Ihren Führerschein zur „Umschreibung“ in Deutschland vorlegen, gibt es verschiedene Vorschriften.

  • Eine Umschreibung der Fahrerlaubnis aus den "EU-Staaten" wird durch die zuständigen Behörden der Bezirksämter abgewickelt.
  • Dagegen ist in den meisten Fällen eine Umschreibung der Fahrerlaubnis aus einem „nicht EU-Land“ mit Wiederholung von theoretischer und praktischer Prüfung verbunden. 

Die theoretische Prüfung ist hierbei in folgenden Fremdsprachen möglich:

Englisch
Französisch
Griechisch
Italienisch
Polnisch
Portugiesisch
Rumänisch
Russisch
Kroatisch
Spanisch
Türkisch
Hocharabisch

Selbstverständlich planen wir die Vorbereitung und die Durchführung von beiden Prüfungen mit Ihnen individuell.  

Welche speziellen Vorschriften in den einzelnen Fällen greifen, erfahren Sie auch bei den zuständigen Bezirks- oder Ordnungsämtern.

Hier einige Beispiele:

  • türkischer Führerschein: In diesem Fall sind sowohl theoretische als auch praktische Prüfung Pflicht. Für eine Umschreibung der Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an uns.
  • italienischer Führerschein: In diesem Fall sind keine Prüfungen vorgesehen. Um eine Umschreibung der Fahrerlaubnis zu erlangen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bezirks- oder Ordnungsämter.

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