Umschreibung eines auslädischen Führerscheins §31 FeV
Sie sind im Besitz eines im Ausland erworbenen Führerscheins und möchten diesen gerne in einen deutschen EU-Führerschein "umschreiben" lassen?
Je nachdem, aus welchem Land Sie Ihren Führerschein zur „Umschreibung“ in Deutschland vorlegen, gibt es verschiedene Vorschriften.
- Eine Umschreibung der Fahrerlaubnis aus den "EU-Staaten" wird durch die zuständigen Behörden der Bezirksämter abgewickelt.
- Dagegen ist in den meisten Fällen eine Umschreibung der Fahrerlaubnis aus einem „nicht EU-Land“ mit Wiederholung von theoretischer und praktischer Prüfung verbunden.
Die theoretische Prüfung ist hierbei in folgenden Fremdsprachen möglich:
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Englisch
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Französisch
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Griechisch
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Italienisch
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Polnisch
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Portugiesisch
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Rumänisch
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Russisch
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Kroatisch
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Spanisch
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Türkisch
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Hocharabisch
Selbstverständlich planen wir die Vorbereitung und die Durchführung von beiden Prüfungen mit Ihnen individuell.
Welche speziellen Vorschriften in den einzelnen Fällen greifen, erfahren Sie auch bei den zuständigen Bezirks- oder Ordnungsämtern.
Hier einige Beispiele:
- türkischer Führerschein: In diesem Fall sind sowohl theoretische als auch praktische Prüfung Pflicht. Für eine Umschreibung der Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an uns.
- italienischer Führerschein: In diesem Fall sind keine Prüfungen vorgesehen. Um eine Umschreibung der Fahrerlaubnis zu erlangen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bezirks- oder Ordnungsämter.