Mietvertragsbedingungen:
§1 Nutzung:
Der Vermieter stellt dem Mieter das o.g. Fahrschulfahrzeug ausschließlich zum Zwecke der Ausbildung von Fahrschülern und Prüfungsfahrten zur Verfügung. Der Mietgegenstand wird vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe zur Nutzung überlassen. Alle Fahrten außerhalb der Fahrausbildung sind nicht zulässig. Die Nutzung ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Für Folgen aus fahrlässiger Handhabung haftet der Mieter.
§2 Übergabe:
Die Übergabe erfolgt mittels eines Übergabeprotokolls auf dem evtl. Vorschäden sowie fehlende Ausrüstungsgegenstände festgehalten werden. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird erneut eine Abnahme durchgeführt. Der Mietgegenstand ist in gereinigtem Zustand abzugeben. Sollte das Fahrzeug ohne Reinigung zurück gegeben werden, stellt der Vermieter dem Mieter 99,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung.
§3 Reparaturen:
Reparaturen trägt der Mieter, sofern er sie verschuldet hat. Ansonsten trägt der Vermieter die Reparaturkosten. Reparaturen sind zuerst mit dem Vermieter abzusprechen. Sollte die Anmietung 4 Wochen überschreiten, hat der Mieter die Untersuchungen nach §29 StVO durchführen zu lassen. Kosten hierfür trägt der Vermieter. Weiterhin ist täglich eine Kontrolle von Wasser und Ölstand durchzuführen. Der Mieter muss unverzüglich den Vermieter informieren, sofern er irgendwelche Schäden bzw. Unregelmäßigkeiten am Fahrzeug feststellt.
§4 Kraftstoff
Kraftstoff geht zu Lasten des Mieters. Er übernimmt das Fahrzeug vollgetankt, und gibt es vollgetankt wieder zurück. Die Befüllung des Tanks mit Biodiesel oder anderen Fremdkraftstoffen ist nicht gestattet.
( Ausnahme bei Anmietung auf Basis der Unterrichtseinheitenabrechnung)
§5 Versicherung
Es besteht eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung. Im Falle einer Inanspruchnahme der Versicherung durch einen Schadensfall wird zusätzlich zum Selbstbehalt eine Zahlung von 1500,00 € zum Ausgleich des entstehenden Prämiennachteils fällig.
Desweiteren wird eine Fremdfahrzeugversicherung vorausgesetzt.
§6 Ausfall
Bei Ausfall haftet der Vermieter nicht.
Bei Rücktritt von einem verbindlich reservierten Fahrzeug durch den Mieter sind folgende Entschädigungen zu zahlen, falls der Vermieter keinen gleichwertigen Ersatz finden kann:
Bis 30 Tage - keine Berechnung
Bis 21 Tage - 10% der Mietsumme
Bis 14 Tage - 20% der Mietsumme
Ab 8 Tage - 30% der Mietsumme
Ab 5 Tage - 50% der Mietsumme
Ab 3 Tage - 75% der Mietsumme
§7 Unfälle
Der Mieter ist verpflichtet, bei Unfällen dem Vermieter, der Versicherung, und der Polizei alle Auskünfte zu geben, die zur Klärung erforderlich sind. Bei Unfällen sind der Vermieter und die Polizei unverzüglich zu benachrichtigen. Zeugen und Beweismittel sind zu sichern. Dritten gegenüber kann kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
§8 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt pro Unterrichtseinheit oder Wahlweise auf Tagesmietbasis. Die jeweiligen Entgelte werden je nach Fahrzeugklasse laut Preisaushang zzgl. MwSt. berechnet.
Bei Abrechnung pro Unterrichtseinheit ist der Kraftstoff inklusive.
Bei Abrechnung auf Tagesmietbasis ist der Mieter für die Kraftstofferbringung selbst zuständig.
Die Rechnung wird i.d.R. nach der Rückgabe erstellt und auf dem Postweg zugestellt.
§9 Gültigkeit/ Verbindlichkeit
Der Vertrag hat zwischen den Vertragspartnern generelle Gültigkeit und gilt als verbindlich, sobald das Fahrzeug reserviert ist.
Sollte einer der Paragraphen dieses Vertrages nichtig sein, bleiben die übrigen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt diejenige Bestimmung, die der gewollten am Nächsten liegt.
§10 Besichtigung
Der Vermieter hat das Recht das Fahrzeug jederzeit zu besichtigen und zu begutachten, oder besichtigen und begutachten zu lassen.
§11 Kündigung
Der Vertrag kann jederzeit nach einer durchgeführten Anmietung gekündigt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile 53359 Rheinbach
§ 12 Kaution
Bei Anmietung ist eine Kaution von 1.500,00 € zu leisten.
Spätestens drei Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung sind 50% des Mietpreises fällig.
Der Restbetrag ist bei Zustellung odr Abholung in bar oder per EC-Cash zu bezahlen. Alternativ besteht die Möglichkeit den Betrag vorab zu überweisen.
GILT NUR BEI ANMIETUNG DES FAHRSCHUL-LKW
§ 13 LKW Maut nach Bundesfernstraßengesetz
Der überlassene LKW ist von der LKW Maut befreit aufgrund der Zulassung als reines Ausbildungsfahrzeug. Der Nachweis über die Mautbefreiung befindet sich im Fahrzeug. Hiermit erübrigt sich, dass der LKW nur und ausschließlich für Ausbildungszwecke genutzt werden. Eine andere Nutzung ( Gütertransport ) ist untersagt.