Voraussetzungen für die Anmietung:
Fahrschulfahrzeuge werden ausschließlich nur an Fahrschulen zur Ausbildung und Prüfung für die jeweilge Ausbildungsklasse vermietet.
Hierzu ist der Mieter verpflichtet einen Nachweis über eine Fahrschulerlaubnis vorzulegen.
Ebenfalls ist für die Anmietung eine gültige Fremdfahrzeugversicherung zwingend erforderlich.
Eine mißbräuliche Nutzung führt zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Meldung an das zuständige Straßenverkehrsamt.
Zusätzlich wird bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Mißbrauch eine Konventionalstrafe erhoben .